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Zuspätkommen

Maßnahmen beim Zuspätkommen der Schülerin/ des Schülers

Liebe Eltern,

mit dieser Kurzinfomation wollen wir Sie über die Neuregelung beim Zuspätkommen ihres Kindes informieren:


1. Das Anrufen in der Schule durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigte über das Zuspätkommen ist Voraussetzung.

2. Kommt das Kind entschuldigt zu spät darf es umgehend am Unterricht teilnehmen.

3. Kommt das Kind unentschuldigt zu spät wird es für die 1. Stunde vom Unterricht ausgeschlossen und wartet vor dem Sekretariat auf den Anfang der 2. Unterrichts-stunde.

4. Bei häufigem Zuspätkommen werden die Eltern informiert.

5. Die Schule ruft umgehend im Elternhaus an, wenn die Schülerin/ der Schüler fehlt.


Mit dieser Maßnahme wird der Unterricht nicht gestört. Der versäumte Unterrichtsstoff muss nachgeholt werden.